Förderung durch die DRV

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fördert eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen und Arbeitsmitteln , die maßgeblich dabei helfen, dass ein versicherter Arbeitnehmer wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Die Deutsche Rentenversicherung bietet in in einigen Fällen auch die Kostenübernahme für einen orthopädischen Bürostuhl an. 

Um bei der DRV eine Förderung beantragen zu können werden einige Informationen benötigt. Nach Erfüllung dieser Bedingungen wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung freigegeben. Verläuft die Beurteilung positiv, wird die Kostenübernahme bewilligt. 

Das klingt auf den ersten Blick alles kompliziert und manchmal kann es auch bedingt durch diverse Arztbesuche zu einer zeitraubenden Angelegenheit werden - beispielsweise um ärztliche Befunde zu besorgen - aber es lohnt sich!

 

Fördergelder können gewährt werden: 
  • wenn es sich bei der auszuübenden Tätigkeit um ein festes und auf Dauer ausgerichtetes Arbeitsverhältnis handelt

oder

  • eine vorhandene körperliche Behinderung der Beine oder anderer Körperteile und oder starkes Übergewicht, die mit dem Sitzen und dem Stützapparat direkt in Verbindung stehen.

Außerdem ist die Frage zu klären, ob die Tätigkeit eine ist, die zwingendes sitzen erfordert oder ob eine abwechselnde Stehen, Gehen, Sitzen Tätigkeit möglich ist. Zusätzlich stellt sich die Frage wie viele Stunden am Tag oder in der Woche diese Tätigkeit ausmacht. 

Haben Sie alle Informationen zusammen, steht einem hoffentlich positiv bewerteten Antrag nichts mehr im Weg.

Experten der DRV helfen Ihnen gerne via E-Mail oder Telefon bei Ihren Fragen.

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